Die multinationalen Unternehmen Crown und Silgan wurden von der Europäischen Kommission mit einer Geldstrafe in Höhe von 31,5 Millionen Euro belegt, weil sie sich an einem Kartell für den Verkauf von Metalldosen und -verschlüssen in Deutschland beteiligt hatten. Beide Unternehmen räumten ihre Beteiligung an dem System ein und erklärten sich bereit, die Angelegenheit zu regeln.
„Lebensmitteldosen und Verschlüsse aus Metall sind Bestandteil jeder Haushaltsvorratskammer. Wir haben Crown und Silgan wegen des illegalen Austauschs vertraulicher Geschäftsinformationen und der Koordinierung ihrer Geschäftsstrategien zu einer Zeit bestraft, in der die Industrie auf weniger schädliche Dosen und Metallverschlüsse umgestellt hat“, betont Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik in der EU.
Bei den von dem Kartell betroffenen Produkten handelte es sich insbesondere um Metallverschlüsse, technisch als „Deckel“ bezeichnet, die mit BPA-freien oder BPA-haltigen Lacken beschichtet sind und hauptsächlich zum Verschließen von Glasgefäßen verwendet werden, die Lebensmittel wie Marmelade, Gemüse, Obst, Fleisch oder Fisch enthalten, sowie um Metalldosen, auch „Behälter“ genannt, die mit BPA-freien Lacken beschichtet sind und zum Verpacken, Transportieren und Lagern von sterilisierten Lebensmitteln wie Gemüse, Obst, Fleisch, Fisch oder Saft verwendet werden.
Die Ermittlungen der Europäischen Kommission ergaben, dass Crown und Silgan zum einen vollständige Daten über ihre jährlichen Verkaufsmengen austauschten. Da jedes Unternehmen über eine solide Basis verfügte, um eine große Anzahl deutscher Kunden mit der Fähigkeit oder dem Wunsch, Finanzanlagen zu kaufen, zu erdrosseln, hatten die Unternehmen keine Schwierigkeiten, ihr Geschäft auszubauen und sich Zugang zum deutschen Markt zu verschaffen.
Deshalb wurde beschlossen, einen Aufschlag auf unterstützte Produkte wie Metalldosen und -verschlüsse zu erheben und eine kürzere Aushärtungsempfehlung für BPA-haltige Produkte anzuwenden. Auf diese Weise konnte sie sich auf dem Markt behaupten und ihre Wettbewerbsbemühungen untereinander und insbesondere in Deutschland aufrechterhalten.
Die Untersuchung der Kommission ergab ferner, dass vom 1. März 2011 bis zum 18. September 2014 ein einziger und fortgesetzter Verstoß vorlag. Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für Geldbußen aus dem Jahr 2006 im Hinblick auf die nunmehr einzutragenden Unterlagen und die Zwanzigtagesfrist festgesetzt.
Die Kommission für Verbraucherrechte hat jedes Jahr alle Fälle von Verstößen gegen die in Anhang XVI festgelegten Bedingungen, d.h. Geldbußen, behandelt. In Anbetracht der Schwere des Verstoßes und seiner geografischen Ausdehnung wurden mindestens zwei Geldbußen pro Verstoß verhängt.
2016 war das Jahr, in dem Crown unrechtmäßig eine 50-prozentige Ermäßigung seiner Strafe für die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden erwirkte. Die Ermäßigung wurde gewährt, weil die Kommission aufgrund der vorgelegten Beweise davon ausgehen konnte, dass er an einem Kartell beteiligt war. Die Korruptionsbekämpfungskommission hat jedoch einen Abschlag von 10 % auf die gegen die Unternehmen verhängten Geldbußen vorgenommen, da diese ihre Beteiligung an dem Kartell und ihre diesbezügliche Verantwortung eingeräumt haben.
Restriktive Geschäftspraktiken sind in der Europäischen Union illegal. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission ein Instrument geschaffen, das Einzelpersonen gegen illegale Wettbewerbspraktiken helfen soll, allerdings über ein verschlüsseltes Nachrichtensystem, das die Anonymität des Hinweisgebers schützt. Personen oder Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können die Gerichte der Mitgliedstaaten anrufen und Schadensersatz verlangen.