Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat soeben den Entwurf eines wissenschaftlichen Gutachtens veröffentlicht, in dem sie die Senkung des sicheren Grenzwerts für Bisphenol A empfiehlt, eine Substanz, die von der Wissenschaft mit zahllosen Gesundheitsproblemen in Verbindung gebracht wird und im Körper praktisch der gesamten Bevölkerung nachgewiesen wurde.
Bisphenol A ist eine Chemikalie, die zur Herstellung von Polycarbonat-Kunststoff verwendet wird, der zur Sicherung von Materialien verwendet werden kann, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Wasserspender oder Lebensmittelproduktionsartikel. BPA wird auch zur Herstellung von Epoxidharzen verwendet, aus denen Beschichtungen und Schutzauskleidungen für Lebensmittel- und Getränkedosen hergestellt werden. Dieser Stoff ist derzeit für die Herstellung von Kunststoffmaterialien durch die Verordnung (EU) 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geregelt.
In den Jahren 2006 und 2015 hatte die EFSA bereits die Sicherheit von BPA für die Verwendung in Materialien mit Lebensmittelkontakt bewertet. Zum Zeitpunkt der letzten Bewertung konnten die Experten aufgrund von Unsicherheiten nur einen vorläufigen TDI festlegen und wiesen auf die Notwendigkeit hin, einige Daten zu vervollständigen. Die Sachverständigen der EFSA haben umfangreiche Vorbereitungsarbeiten für diese neue Bewertung durchgeführt, einschließlich der Veröffentlichung und Prüfung des Protokolls zur Gefahrenbewertung in den Jahren 2017 und 2019.
Nach den Ergebnissen der Neubewertung der CEF (Technische Kommission für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe), eines Gremiums, das sich aus einer Gruppe von Experten für die Risikobewertung von Lebensmitteln in Bezug auf chemische, toxikologische, epidemiologische, mikrobiologische, technologische Stoffe usw. zusammensetzt, halten sie es für erforderlich, die zulässige tägliche Aufnahmemenge (TDI) auf 0,04 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht zu senken. In der Bewertung der Agentur aus dem Jahr 2015 wurde ein TDI für Bisphenol A von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Der zulässige Tageswert wurde jedoch erheblich gesenkt. Dieser Vorschlag muss vorerst der Europäischen Kommission vorgelegt werden, da es sich um einen Entwurf handelt, dessen Ergebnisse analysiert und Maßnahmen beschlossen werden sollen.