Die Verabschiedung der EU-Abfallverbringungsverordnung 1157/2024 (WSR) hat in der Recyclingindustrie Besorgnis ausgelöst, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Recycler beeinträchtigen und den Export von recycelten Materialien in fast 150 Länder außerhalb der OECD einschränken könnte. EuRIC (European Recycling Industries Confederation) warnt, dass die neuen Beschränkungen den weltweiten Handel mit wiederverwertbaren Abfällen destabilisieren könnten.
Gemäß der Verordnung müssen Nicht-OECD-Länder bis zum 21. Februar 2025 einen Antrag stellen, um weiterhin recycelte Materialien zu importieren. Tun sie dies nicht, wird die EU ab Mai 2027 ein vollständiges Exportverbot verhängen, was die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Abfallwirtschaft beeinträchtigen würde. Viele Länder sind jedoch nicht bereit, die komplexen Verfahren einzuhalten, was den Handel mit recycelten Materialien stören könnte.
EuRIC hat die Europäische Kommission aufgefordert, wichtige Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs zu ergreifen, wie z.B. die Verlängerung der Antragsfrist und den Aufschub des Exportverbots. Außerdem schlägt sie vor, die Zusammenarbeit mit Nicht-OECD-Ländern zu verstärken und für Transparenz bei den Anträgen zu sorgen.
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, könnte der EU-Recyclingsektor in eine Krise geraten, mit einem Rückgang der Recyclingaktivitäten und einem Vertrauensverlust in die Abfallwirtschaft. EuRIC fordert die EU auf, schnell zu handeln, um die Nachhaltigkeit des Recyclings und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sicherzustellen.