Eines der Hauptziele des Aktionsplans für eine neue Kreislaufwirtschaft, einer der wichtigsten Säulen des Europäischen Grünen Pakts, besteht darin, bis zum Jahr 2030 alle auf dem EU-Markt befindlichen Verpackungen auf wirtschaftlich vertretbare Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen.
Mit Unterstützung von EU-Kommissar Sinkevičius (Umwelt, Ozeane und Fischerei) wird am 1. Februar in Brüssel eine Reihe hochrangiger Diskussionen mit Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie mit wichtigen Vertretern der Industrie und von NRO stattfinden. Die Veranstaltung, die gemeinsam mit dem Parlamentsmagazin organisiert wird, wird online übertragen.
APEAL sieht diese Veranstaltung als eine echte Gelegenheit, die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD) zu diskutieren und zu erörtern, wie Stahlverpackungen einen weiteren Beitrag zur Erreichung einer echten Kreislaufwirtschaft leisten können. „Wir werden uns darauf konzentrieren, wie politische Entscheidungsträger und Interessenvertreter in allen europäischen Ländern zusammenarbeiten können, um das Verständnis für den Wert des Mehrfachrecyclings zu erhöhen, die getrennte Sammlung zu steigern und die Vision von APEAL zu erreichen, dass bis 2025 keine Stahlverpackungen mehr auf Deponien landen“, so die Organisation.
Zusätzlich zur Veröffentlichung unseres jüngsten APEAL-Berichts „Why Steel Recycles Forever: How to collect, sort and recycle steel for packaging“ (Warum Stahl für immer recycelt wird: Wie man Stahl für Verpackungen sammelt, sortiert und recycelt) als Quelle für konkrete Beispiele und klare Empfehlungen. Wir sind der Meinung, dass eine Kreislaufwirtschaft und ein Null-Abfall-Konzept weiterhin Priorität haben müssen, um eine grünere Zukunft für Europa zu schaffen.
Sie fügen hinzu, dass die GD ENV und der Gemeinsame Forschungsrat (GFS) in Brüssel derzeit an einer Studie zur „Bewertung der Definition von Recycling“ arbeiten, die unserer Meinung nach eine Schlüsselfrage aufwirft. APEAL ist der Ansicht, dass alle Verfahren, insbesondere die nicht-mechanischen, ordnungsgemäß bewertet werden müssen, bevor sie als „Recycling“ eingestuft werden können.