Der Rat hat im November die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle formell angenommen. Die neuen Vorschriften werden das Aufkommen von Verpackungsabfällen erheblich reduzieren, indem sie verbindliche Ziele für die Wiederverwendung festlegen, bestimmte Arten von Einwegverpackungen einschränken und die Wirtschaftsteilnehmer dazu verpflichten, die verwendeten Verpackungen zu minimieren. Die Verordnung deckt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen ab.
Diese neuen Vorschriften sehen für 2030 und 2040 Zielvorgaben für einen Mindestanteil an recyceltem Inhalt vor (bis 2040 bis zu 65% für Einweg-Plastikflaschen). Außerdem sehen sie vor, das Gewicht und Volumen von Verpackungen zu minimieren, unnötige Verpackungen zu vermeiden und bedenkliche Stoffe zu minimieren, einschließlich der Beschränkung der Vermarktung von Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die perfluorierte und polyfluorierte alkylierte Stoffe (PFAS) enthalten, wenn diese bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen (z.B. über die Materialzusammensetzung oder den Recyclinganteil) sollten die Sortierung und die Wahl der Verbraucher erleichtern.
Einweg-Plastikverpackungen
Die neuen Vorschriften führen Beschränkungen für Einweg-Plastikverpackungen ein für: vorverpacktes Obst und Gemüse unter 1,5 kg; Lebensmittel und Getränke, die in Hotels, Bars und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden; Einzelportionen von Gewürzen, Soßen, Sahne und Zucker in Hotels, Bars und Restaurants; kleine Einweg-Kosmetik- und Toilettenartikel, die im Beherbergungsgewerbe verwendet werden (z.B. Flaschen mit Shampoo oder Bodylotion) und sehr leichte Plastiktüten (z.B. solche, die in Lebensmittelmärkten angeboten werden).
Wiederverwendungsziele und NachfüllverpflichtungenDie Verordnung legt neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 fest. Die Ziele variieren je nach Art der von den Betreibern verwendeten Verpackungen (z.B. verbindliche Ziele von 40% für Transport- und Verkaufsverpackungen und 10% für Sammelverpackungen).
Nach den neuen Vorschriften müssen Imbissbuden ihren Kunden die Möglichkeit bieten, ihre eigenen Behälter mit heißen oder kalten Getränken oder zubereiteten Speisen ohne Aufpreis mitzubringen.
Nächste SchritteDie formelle Annahme durch den Rat war der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten.
Die besorgniserregende aktuelle SituationObwohl die Recyclingquoten in der EU gestiegen sind, wächst die Menge der erzeugten Verpackungsabfälle schneller als die recycelte Menge. Im Jahr 2022 erzeugte die EU fast 186,5 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Person, davon 36 Kilogramm Kunststoffverpackungen. Das bedeutet, dass wir jeden Tag ein halbes Kilogramm Verpackungsmüll pro Person in der EU produzieren.