Nach mehreren Diskussionen im Trilog wurde eine Einigung über die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt. Der endgültige Text wurde vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) gebilligt und wird nun voraussichtlich Ende April vom gesamten Europäischen Parlament zur formellen Annahme verabschiedet.
Im Rahmen der Partnerschaft mit der Permanent Materials Alliance arbeiten wir weiterhin zusammen, um Maßnahmen zu unterstützen, die das Recycling hochwertiger Materialien fördern, und wir setzen uns für mehr Kreislaufwirtschaft in Europa ein.
Es gibt noch Raum für Verbesserungen bei der Ausarbeitung von Recyclingkriterien sowie von Definitionen und Zielvorgaben für die Rezyklierbarkeit, die die Verwendung von Materialien fördern, die mehrfach recycelt werden können, und gleichzeitig die Substitution durch weniger umweltfreundliche Optionen vermeiden.
Wir freuen uns, dass das ENVI Leistungsbewertungen für die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen unterstützt hat, eine Maßnahme, die den bereits existierenden Energieverbrauchskennzeichnungen ähnelt. Das bedeutet, dass Verpackungen, die die erforderlichen Kriterien für die Wiederverwertung nicht erfüllen, letztendlich entsorgt werden.
Der Schlüssel zu Fortschritten in dieser Frage liegt in der Festlegung klarer Kriterien. Wir fordern weiterhin ein strenges und ehrgeiziges Sortiersystem, um sicherzustellen, dass Verpackungsmaterialien nicht nur für Recyclingzwecke konzipiert sind, sondern auch effektiv gesammelt, sortiert und in großem Umfang recycelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine ehrgeizige und zahlenmäßig fundierte Definition erforderlich.
Obwohl die EU eine neue Berechnungsmethode für die stoffliche Verwertung eingeführt hat, die sich auf die tatsächliche Menge des zu Beginn des Prozesses verwerteten Materials konzentriert, gibt es immer noch viele Verpackungsarten, die auf Sammelquoten und nicht auf der tatsächlichen Verwertungsquote basieren. Darüber hinaus können unerwünschte Materialien, unnatürliche Feuchtigkeit oder Lebensmittelrückstände in der Verpackung die Richtigkeit der als recycelt deklarierten Mengen beeinträchtigen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Berechnungsregeln klar sind und durch Überprüfung und strenge Anwendung strikt durchgesetzt werden.
Wir unterstützen weiterhin die Umsetzung des Nettokostenansatzes, der beinhaltet, dass die verschiedenen Verpackungsarten für die Kosten ihres eigenen Sammel-, Sortier- und Recyclingsystems aufkommen müssen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Recyclingfähigkeit stehen sollten. Dies gilt nicht für die Verlagerung von Kosten zwischen verschiedenen Materialien, bei der das eine einen Teil der Kosten des anderen abdecken muss.
Der Schlüssel zu einer wirklich effizienten Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union liegt in der effektiven Sammlung, Sortierung und Verwertung. Wir fordern alle EU-Einrichtungen weiterhin auf, bei den anstehenden Diskussionen zu diesem Thema ein hohes Maß an Ehrgeiz an den Tag zu legen.